Aktuelle Fragen

Wann muss ich meinen Kaminofen austauschen, oder mit einem Feinstaubfilter nachrüsten?

Im Zuge der Feuerstättenschau, schaue ich mir Ihre Feuestätte persönlich an und berate Sie, was Sie machen müssen, damit Sie auch nach dem 31.12.2024 weiter mit Holz heizen können.

Solange ich nicht persönlich bei Ihnen war und die Feuerstättenschau durchgeführt habe, müssen Sie vorerst nicht tätig werden.

Schauen Sie bitte unter >>>https://www.cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste<<< nach ob Ihr Kaminofen die die 1te oder 2te Stufe der D-BImSchV einhält, ist das der Fall, darf die Feuerstätte auch weiterhin ohne Einschränkungen geheizt werden. Ausserdem fallen „Offene Kamine (Feuerstätten Bauart 2), Antiköfen (Baujahr vor 1950), Küchenherde und Grundöfen“ nicht unter das neue Gesetz und können ohne Einschränkung weiter befeuert werden.

Sollte Ihre Feuerstätte im Zuge der Feuerstättenschau ab 2025 bemängelt werden, haben Sie weitere 30 Wochen Zeit ihre Feuerstätte auszutauschen (was ich meistens empfehle, da Sie so große Mengen an teurem Brennstoff sparen werden), einen Feinstaubfilter nachrüsten oder eine nachträglich Festbrennstoffmessung (Staub & Kohlenmonoxidmessung) durchführen müssen.

Übergangsfristen

Datum auf dem TypenschildZeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar31. Dezember 2014
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 198431. Dezember 2017
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 199431. Dezember 2020
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 201031. Dezember 2024

Was ändert sich mit dem neuen Gebäude-Energie-Gesetz? Wie lange darf ich meine bestehende Heizung nutzen und was passiert wenn ich eine neue Heizung brauche?

In diesem Link ist alles ausführlich erklärt:

https://www.schiedel.com/de/service/bauherren-portal/schornstein-ofen-ratgeber/gebaeudeenergiegesetz–was-aendert-sich-ab-2024-a121730