Fragen und Antworten zu aktuellen Themen / FAQ

  • Feinstaubfilter, bzw Austauschpflicht bestehender Kaminöfen
  • Gebäude-Energie-Gesetz / GEG
  • Sofern Sie einen Energieausweis benötigen, können Sie sich gerne bei meinem Kollegen Burkhard Hein 04298 419455 melden – Lilienthal
  • Bei allen weiteren energetischen Fragen rund ums Haus empfehlen wir https://www.green-planet-ing.de/ – Worpswede

Wann muss ich meinen Kaminofen austauschen, oder mit einem Feinstaubfilter nachrüsten?

Im Zuge der Feuerstättenschau, schaue ich mir Ihre Feuestätte persönlich an und berate Sie, was Sie machen müssen, damit Sie auch nach dem 01.01.2025 weiter mit Holz heizen können.

Übergangsfristen

Datum auf dem TypenschildZeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar31. Dezember 2014
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 198431. Dezember 2017
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 199431. Dezember 2020
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 201031. Dezember 2024

https://www.schornsteinfeger.de/austauschfristen-fuer-alte-oefen.aspx#:~:text=Einzelraumfeuerst%C3%A4tten%2C%20die%20als%20zus%C3%A4tzliche%20W%C3%A4rmequelle,M%C3%A4rz%202010.

Was ändert sich mit dem neuen Gebäude-Energie-Gesetz? Wie lange darf ich meine bestehende Heizung nutzen und was passiert wenn ich eine neue Heizung brauche?

In diesem Link ist alles ausführlich erklärt:

https://www.schiedel.com/de/service/bauherren-portal/schornstein-ofen-ratgeber/gebaeudeenergiegesetz–was-aendert-sich-ab-2024-a121730

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